Pflanzenbau
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz
Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere berät.
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (20 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz
Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Die überregional zuständigen Fachzentren der ÄELF bearbeiten die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.
Das Fachzentrum Pflanzenbau Bayreuth ist auch zuständig für:
- Stadt und Landkreis Hof
- Landkreis Wunsiedel
Ansprechpartner am Fachzentrum
Friedrich Ernst
AELF Bayreuth
Adolf-Wächter-Straße 10 - 12
95447 Bayreuth
Telefon: 0921 591-1310
Fax: 0921 591-111
E-Mail:
poststelle@aelf-by.bayern.de
Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.
Fortbildung